Arbeitszirkel: Mindestsätze gelten bis 31.12.2020, EuGH und BGH zur HOAI

Nun hat der EuGH doch die Auffassung bestätigt, welche wir schon lange vertreten hatten. Im Verfahren vom 18.01.2022 C 261/20 hat der EuGH über das Vorlageverfahren des BGH vom 14.05.2020 VII ZR 174/19 entschieden und klargestellt, dass die Mindestsätze der HOAI für alle Verträge zwischen Privaten zur Anwendung kommen. Zudem können Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden, sollte einem Beteiligten Rechtsnachteil durch die fehlerhafte Umsetzung der HOAI und deren Anpassung an die Dienstleistungsrichtlinie widerfahren sein.

Aus aktuellem Anlass haben wir daher beschlossen, wieder einmal einen Arbeitszirkel zur HOAI zu veranstalten und über die aktuelle Rechtslage und ihre Auswirkungen in die Zukunft zu informieren. Die Seminare werden in bewährter Form als Hybrid-Veranstaltung abgehalten werden.

Aus dem Inhalt:

  • Die Rechtsprechung des EuGH und BGH zur HOAI von 2019 bis 18.01.2022.
  • Auswirkungen auf die aktuelle Rechtslage.
  • Wie verhandeln, was wann geltend machen.
  • Welche HOAI Regelungen können nun geltend gemacht werden?
  • Klagen gegen die BRD möglich und sinnvoll?
  • Was, wenn die Forderungen bereits vergangenes Jahr unter dem Druck der Obergerichte verglichen worden sind?
  • etc.

Zum neuen Themenschwerpunkt können folgende Termine gebucht werden:

Jeweils von 17:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch, 16.03.2022
Freitag, 25.03.2022
Mittwoch, 06.04.2022

Die genauen Inhalte der Arbeitszirkel entnehmen Sie bitte dem folgenden Link, über welchen Sie sich auch anmelden können: Veranstaltungen.